Allgemeine
Geschäftsbedingungen
AGB's
§ 1 - Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Route MPU erbringt alle Leistungen
gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich
auf der Grundlage dieser AGB. Der
Einbeziehung abweichender AGB des
Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Abweichungen von diesen
AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung von Route MPU.
(2) Sind dem Vertragspartner diese AGB nicht
mit einem Angebot zugegangen, oder wurden
sie ihm nicht bei einer anderen Gelegenheit
übergeben, so finden sie gleichwohl
Anwendung, wenn er die AGB aus einer
früheren Geschäftsverbindung kannte oder
kennen musste.
(3) Auch nach mündlicher Absprache kann ein
Vertrag mit Route MPU zustande kommen.
Dazu ist keine Unterzeichnung nötig.
(4) Nach zustandekommen der
Geschäftsbeziehung, gilt eine Vertragsstrafe
von 1.000,00 Euro bei Beratungsabbruch.
Höhere Gewalt ist von der Vertragsstrafe
ausgeschlossen
(5) Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn eine
Vertragspartei ohne Rechtsgrund versäumt
oder sich weigert, fällige Leistungen
vertragsgemäß zu erbringen.
§ 2 - Art und Umfang der Beratungs- und
Dienstleistungen
(1) Route MPU erbringt Beratungs- und
Dienstleistungen zur Unterstützung von
Klienten insbesondere in der Vorbereitung auf
eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU). Art, Ort, Zeit und
Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
werden in dem jeweiligen Beratungsvertrag
bestimmt.
(2) Route MPU führt keine Rechts- und/oder
Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden
angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder
Steuerberater zu konsultieren.
(3) Route MPU erbringt die Beratungs- und
Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach
dem bei Vertragsschluss aktuellen
Wissensstand und durch qualifiziertes
Personal.
(4) Beratungsziel ist, die Dienstleistung nach
maximal zwei Jahren abzuschließen.
§ 3 - Mitwirken des Klienten
(1) Der Klient wird den Gegenstand des
Vertrags detailliert (unter anderem Art und
Umfang der geschuldeten Leistung sowie
Dauer der Leistungserbringung und Termine)
mit Route MPU abstimmen und Route MPU
bei der Erbringung der Beratungs- und
Dienstleistungen in angemessenem Umfang
unterstützen. Er wird insbesondere die
erforderlichen Informationen und Unterlagen
vollständig und rechtzeitig zur Verfügung
stellen.
(2) Soweit zwischen den Parteien nichts
Abweichendes vereinbart ist, erbringt der
Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen
unentgeltlich.
(3) Der Klient ist für die Erfüllung und
Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und
zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen
selbst verantwortlich. Für alle
Erfolge, Unterlassungen und
„Nebenwirkungen“ während des
Beratungsprozesses gilt ebenfalls die
vollständige Offenbarungspflicht.
(4) Der Klient verpflichtet sich darüber hinaus
ab dem ersten Informationsgespräch und zu
allen weiteren Beratungsmaßnahmen absolut
abstinent zu erscheinen.
(5) Der Klient verpflichtet sich, Termine unter
zwei Stunden Dauer bis spätestens 24
Stunden vorher und Termine über zwei
Stunden Dauer bis spätestens 48 Stunden
vorher beim Berater/Psychologen abzusagen.
(6) Ist der Klient 15 Minuten nach
Terminbeginn verspätet, hat dieser keinen
Anspruch mehr auf Leistung zu diesem
Termin. Dies betrifft auch vereinbarte
Intensiv-Termine.
(7) Eine Versäumnis Pauschale von 69,00
Euro pro Stunde beim Berater und 89,00 Euro
pro Stunde beim Psychologen wird im Falle
von § 3(5) und (6) fällig.
(8) Zusätzlich hat der Klient Sorge zu tragen,
dass Route MPU alle für die Beratung
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt,
alle Informationen mitteilt und dass Route
MPU von allen Umständen und Vorgängen in
Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt besonders für
Unterlagen, Vorgänge und Umstände, welche
erst während der Beratung bekannt werden.
§ 4 - Haftung für Beratungs- und
Dienstleistungen
(1) Hinsichtlich der erbrachten Beratungs- und
sonstigen Dienstleistungen haftet Route MPU
für die Rechtzeitigkeit und ordnungsgemäße
Durchführung der Leistungen, nicht aber für
einen vom Auftraggeber bezweckten
wirtschaftlichen oder sonstigen
Leistungserfolg.
(2) Für zugesicherte Eigenschaften und bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet
Route MPU unbegrenzt nach den gesetzlichen
Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit seitens
Route MPU oder eingeschalteter
Erfüllungsgehilfen wird die Haftung
ausgeschlossen, soweit weder eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde,
noch ein Fall des anfänglichen Unvermögens,
der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt.
(3) Für die Wiederbeschaffung von Daten
haftet Route MPU nur, wenn Route MPU die
Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht hat.
(4) Schadensersatzansprüche gegen den
jeweils anderen Vertragspartner verjähren
nach den gesetzlichen Vorschriften,
spätestens jedoch drei Jahre nach der
Pflichtverletzung oder der unerlaubten
Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen
wegen Vorsatzes gehaftet wird.
§ 5 - Höhere Gewalt und sonstige
Leistungshindernisse
(1) Der Berater ist berechtigt, bei höherer
Gewalt die vereinbarten Beratungstermine
innerhalb angemessener Zeit zu verschieben.
Hierunter fallen auch Leistungshindernisse
des Beraters, die aufgrund Krankheit, Unfall
oder ähnlichem entstanden sind. Der Berater
wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen
Ersatztermin vorschlagen.
§ 6 - Nutzungsrechte
(1) Beratungskonzeptionen und -unterlagen
sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die
Nutzungsrechte liegen bei Route MPU. Eine
Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die
Unterlagen sind nur zum persönlichen
Gebrauch des Klienten bestimmt. Jede weitere
Verwendung bedarf der Genehmigung durch
Route MPU. Eine Veröffentlichung - auch
auszugsweise - ist untersagt und kann
strafrechtlich verfolgt werden.
(2) Alle Unterlagen sind nach Beenden der
Beratung und Therapie wieder an Route MPU
abzugeben.
​
§ 7 - Vergütung
(1) Ist die Vergütung nach Aufwand vereinbart,
stellt Route MPU die erbrachten Leistungen
nach Abschluss der Leistungen und
erfolgreicher MPU in Rechnung. Eine
Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt
einer Rechnung fällig.
(2) Die Preise verstehen sich rein netto
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(3) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur
berechtigt, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
Route MPU schriftlich anerkannt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist
ausgeschlossen, es sei denn die
Gegenforderung des Kunden stammt aus
demselben Vertragsverhältnis und ist
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
Route MPU schriftlich anerkannt.
§ 8 - Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung
erfolgt zu den im Vertrag vereinbarten
Zeitpunkten.
(2) Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von
10 Werktagen ab Rechnungsdatum beim
Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
(3) Eine Anzahlung von 200,00 Euro ist bei
Vertragsabschluss, das bedeutet beim
Unterzeichnen der
Schweigepflichtsentbindung, zu leisten.
(4) Der vertragliche Zahlungsanspruch besteht
auch dann in voller Höhe, wenn der Klient
nicht alle vertraglich vereinbarten Leistungen
in Anspruch nimmt.
(5) Bei Terminen, darunter fallen auch die
Seminare und digitale Termine (Skype,
Whatsapp etc.), welche nicht 24 Stunden
vorher abgesagt werden, wird eine zusätzliche
Summe von 69,00 Euro fällig. Bei
Versäumnissen von Doppelstunden und mehr
wird dann auch die doppelte Summe, 138,00
Euro, ggf. mehr in Rechnung gestellt. Bei
Terminen mit (Verkehrs-)psychologen, welche
nicht fristgerecht abgesagt werden, werden
pro Zeitstunde 89,00 Euro berechnet.
(6) Zahlt der Klient nicht fristgerecht wird eine
Mahngebühr von 15% der Rechnungssumme
fällig. Eine weitere Mahnung entfällt. Danach
wird unverzüglich ein Inkassobüro beauftragt.
(7) Gerät der Klient mit einer Zahlung ganz
oder teilweise in Verzug, ist Route MPU
berechtigt, von dem Zeitpunkt des
Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in
Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu
berechnen.
(8) Bei einer Unterbrechung der Beratung
seitens des Klientens über einen Zeitraum von
mehr als 6 Wochen, ohne das Vorlegen eines
ärztlichen Attests, besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung der gezahlten Gebühren.
§ 9 - Datenschutz
(1) Route MPU erhebt, verarbeitet und nutzt
personenbezogene Daten nur, soweit diese für
die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung,
Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit
dem Kunden begründeten
Vertragsverhältnisses erforderlich sind
und/oder soweit der Kunde in die
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
eingewilligt hat.
(2) Route MPU, deren Mitarbeiter und ggf.
Subdienstleister werden auf die Wahrung des
Datengeheimnisses gemäß § 5 des
Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet.
(3) Der Klient willigt ein, dass Route MPU zur
Erbringung der jeweils geschuldeten
Dienstleistungen Cloud-Services von Google
Drive einsetzt und hierzu personenbezogene
Daten des Klienten möglicherweise auch auf
Server übertragen werden, die in Ländern wie
z.B. den USA betrieben werden, die nicht das
gleiche Datenschutzniveau bieten wie
Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
(4) Soweit der Klient eine Einwilligung in die
Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung
seiner Daten abgegeben hat, kann dieser
seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft schriftlich widerrufen.
Widerrufsempfänger ist Route MPU, Inhaber
Noah Neisi, Niddastr. 101, 60329 Frankfurt am
Main.
§ 10 - Geheimhaltung
(1) Die Vertragspartner werden alle im
Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder
von als vertraulich bezeichneten Informationen
zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln.
Schriftliche Aufzeichnungen des
Beraters/Therapeutens dienen seiner
gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar.
Der Berater/Therapeut sichert zu, auch diese
Unterlagen vertraulich zu behandeln.
§ 11 - Schriftform
(1) Sämtliche Absprachen und
Vereinbarungen der Parteien, die Gegenstand
des aufgrund des vorliegenden Angebotes zu
schließenden Vertrages werden sollen, wie
auch alle Änderungen und Ergänzungen des
geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
Stand Januar 2023, Seite 4
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungs-
und Dienstleistungen Route MPU
§ 12 - Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne der obigen Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine
Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen
Zweck möglichst nahekommt.
§ 13 - Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus und
um den Vertrag ist, soweit rechtlich zulässig,
das Amtsgericht Frankfurt am Main, ansonsten
das Gericht, in dessen Bezirk Route MPU
seinen Sitz hat, ausschließlich zuständig.
​
​
Stand Januar 2021