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Gründe für die MPU

Alkohol

Alkohol

In Deutschland gilt erst seit 1953 eine Promillegrenze für Autofahrer. Sie wurde seitdem von 1,5 über 0,8 bis auf 0,5 Promille gesenkt.
 

  • Wer über dem Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei über 1,1 Promille begeht eine Straftat. Wer zwei mal unter diesen Einwirkungen auffällt, den erwartet ihn eine MPU, unter bestimmten Voraussetzungen kann dies auch schon nach dem ersten Delikt mit der o.g. Promillewert der FAll sein.
    Viele Feinheiten und Detailunterschiede machen die Regelung jedoch kompliziert.

     

  • Ab einen Promillewert von 1,6 Promille, folgt der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis und wird eine MPU angeordnet. Fahren unter diesen Promillewert ist eine Straftat, welche sogar mit einer Haftstrafen geahndet werden können!

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  • Für Fahrradfahrer gilt: Ab 1,6 Promille begehen Sie eine Straftat. Einen Gefahrengrenzwert für Fahrradfahrer gibt es derzeit nicht. Und sogar betrunkene Fußgänger können ihren Führerschein verlieren.
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Drogen

Drogen

Bei Drogen wird unter weiche Drogen und Harte Drogen.

Zu den weichen gehören u.a. Cannabis + Alkohol und zu den harten Drogen gehören u.a. Amphetamin, Kokain, XTC, MDMA 

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  • Bei Auffälligkeit mit weichen Drogen KANN die Fahreignung ausgeschlossen werden und bei Delikten mit harten Drogen wird die Fahreignung SOFORT ausgeschlossen (Vgl.: Anlage 4 Nr. 9.1 FeV)
     

  • Fahreignung bei Cannabiseinnahme gemäß ärztlicher Verordnung 
     

  • Wenn Sie als Konsument von harten Drogen auffallen unabhängig vom Straßenverkehr 
     

  • Wenn das Konsumverhalten nicht klar ist, wird in der Regel ein ärztliches Gutachten angeordnet, um darüber Aufschluss zugeben. Je nach dem Ergebnis, kann oder muss eine MPU angeordnet werden 
     

  • Auch bei Cannabisauffällige kann vorerst ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, um eben das Ausmaß des Konsums zu ermitteln 

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Punkte

"Wer 8 Punkte hat bekommt ein Fahrrad!"

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  • Bei 8 Punkten folgt eine SPerre von 6 Monaten nach Verzischt oder Zwangsentzug der Fahrerlaubnis 
     

  • Unter besonderen Umständen ist es auch möglich, mit weniger Punkten Zweifel gegenüber der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entstehen zu lassen


    Zum Beispiel:

Durch schnelle Anhäufung von Verkehrsdelikten im Punktebereich!  

Punkten

Sonstiges

Eignung und bedingte körperliche und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

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  • Bei Krankheiten oder sonstigen Mängeln nach der Anlage 4 oder 5 der FeV.  (Krankheit, Behinderung, Alter etc.)
     

  • Bei STRAFTATEN, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung  stehen
     

  • Auch bei Straftaten außerhalb und unabhängig vom Straßenverkehr können Zweifel gegenüber der Fahreignung erhoben werden
     

  • Hier lohnt sich ein rechtzeitiges Handeln besonders, denn nichte jede Anordnung zu MPU ist rechtmäßig

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Personenbeförderung 

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  • Wer beabsichtigt, ein Personenbeförderungsschein zu beantragen und bereits negativ aufgefallen ist - mit Drogen, Alkohol, Straftaten oder durch aggressives Verhalten muss damit rechnen, dass eine MPU auf ihn zukommt. 

Sonstiges

Aggression

Nach § 11 Abs. 3 Nr. 6 FeV kann eine MPU angeordnet werden, wenn bei einer erheblichen Straftat Anhaltspunkte für ein erhöhtes Aggressionspotential bestehen.

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  • In den meisten Fällen wird die Führerscheinstelle durch einen Polizeibeamten auf den Betroffenen aufmerksam gemacht
     

  • Es kann trotz Einstellung des Verfahrens nach §170  Abs. 2 StPO, weiter Zweifel an der Fahreignung bestehen  
     

  • Hier lohnt sich ein rechtzeitiges Handeln besonders, denn nichte jede Anordnung zu MPU ist rechtmäßig


    Zum Beispiel:

Durch aggressives Verhalten gegenüber der  Polizei.   

Aggresion
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